SCHULE Schulorganisation Lehrpersonen Schulbetrieb Schulweg Absenzen Klasseneinteilung Schulordnung Schulanlage Fundgegenstände Ferienplan Schulsozialarbeit Bes. Massnahmen Angebot der Schule Bibliothek Freizeitangebot Gesundheitsdienst Downloads Anlässe/Archiv
AKTUELL

Regelungen zum Schulbetrieb

Benutzung der Schulanlage Lee

Jugendtreffpunkt ausserhalb der Schulzeiten

Die Schulanlage Lee ist ausserhalb der Schulzeiten ein beliebter Jugendtreffpunkt. Leider herrschen dadurch auf dem Areal oftmals Zustände, die so nicht geduldet werden können. Nebst Sachbeschädigungen entsteht viel Abfall (leere Flaschen, Büchsen, Bierkartons, Scherben usw.), der auf dem ganzen Areal verstreut ist. Für die Schulhauswarte bedeutet dies Mehrarbeit. Zudem muss die Sicherheit des Schulbetriebs gewährleistet sein.


Richterliches Verbot

Die Gemeinde Urtenen-Schönbühl liess deshalb ihre Schulanlagen gegen jede Besitzes- oder Betriebsstörung sowie gegen unbefugten Aufenthalt mit richterlichem Verbot belegen. Insbesondere ist der Aufenthalt zwischen 22.30 und 06.00 Uhr ohne Genehmigung der Verbotsnehmerin untersagt. Die Gemeinde behält sich die Geltendmachung von Schadenersatz bei Sachbeschädigungen vor. Eltern sind als gesetzliche Vertreter für Minderjährige verantwortlich.
Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden gemäss Art. 118 EG z. ZGB mit einer Busse bis Fr. 1'000.-- bestraft.


Regeln

  • Kein Rauchen, kein Alkohol unter 16 Jahren,
    keine gebrannten Wasser unter 18 Jahren
  • Keine Drogen, kein Abfall, kein Vandalismus
  • Keine Nachtruhestörung nach 22.00 Uhr

Massnahmen bei Missachtung der Verbote

  1. Gespräche mit den betroffenen Jugendlichen
  2. Schriftliche Verwarnung (via Eltern)
  3. Vorladung gemeinsam mit Eltern und Gefährdungsmeldung an Gemeindebehörde
  4. Schulareal-Verbot
  5. Anzeige

Bedingung für freie Benutzung

Die öffentlichen Plätze der Gemeinde sind für alle zur freien Benutzung da.

Bedingung: Die oben genannten Regeln müssen eingehalten werden. Dies erspart viel Ärger und unnötige Kosten!