Regelungen zum Schulbetrieb
Schulordnung für alle Schulanlagen
Die Schule ist ein Ort der Begegnung. Gemeinsame Abmachungen und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.
Zugang und Zeit
Die Schüler*innen betreten die Schulhäuser morgens frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn, nachmittags ab 13.20 Uhr; bei späterem Unterrichtsbeginn erst in der Pause. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler*innen die Schulhäuser innert 10 Minuten.
Unterricht
Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schüler*innen auch ausserhalb der Schulzimmer ruhig.
Schulzimmer
Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht.
Pausen
Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
Fahrräder und Mofas
Fahrräder, Mofas und Scooter werden im Veloständer bei den zugewiesenen Nummern (in Bäriswil und Mattstetten gemäss Schulhausordnung) abgestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen. Das Tragen des Velohelms ist obligatorisch. Die Velounterstände sind weder Spiel- noch Pausenplatz.
Mobiltelefone und andere elektronische Geräte
Im Schulhaus und in den Schulzimmern ist der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, Smartwaches und anderen ICT-Geräten untersagt. In speziellen Fällen und für den Gebrauch im Unterricht können die Lehrpersonen die Benutzung des Mobiltelefons bewilligen.
Rauchen und Alkohol
Auf der gesamten Schulanlage ist für die Schüler*innen jeglicher Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Drogen verboten.
Kleider
An unserer Schule tolerieren wir keine Kleidung mit menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Botschaften.
Kleiderempfehlung der Schulen Grauholz
Gewalt
Physische und psychische Gewalt tolerieren wir nicht.
Das Mitnehmen von Waffen (auch Imitationen) ist verboten.
Sorgfaltspflicht
Auf dem Schulareal werden die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt.
Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Eigentum Dritter haften die Schüler*innen oder deren Eltern. Vorkommnisse sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.
Durchsetzung
Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Verstösse gegen die Schulordnung werden geahndet.
Verantwortlichkeiten
Die Verantwortung liegt bei den Eltern,
- wenn die Schüler*innen auf dem Schulareal eine Veranstaltung besuchen oder ihre Freizeit verbringen.
- wenn sich die Schüler*innen auf dem Schulweg befinden.
- wenn die Schüler*innen private Behandlungstermine (z. B. Arzt, Zahnarzt, Therapie) wahrnehmen.
- ab zehn Minuten nach Schulschluss, wenn ein klares Ende des Unterrichtes angezeigt wurde.
Die Verantwortung liegt bei der Schule:
- auf Ausflügen, in Lagern und bei obligatorischen Schulanlässen.
- während des Unterrichts und der Pausen.
- während stundenplanbedingter Zwischenstunden oder einzelner Ausfallstunden.
- in der Tagesschule.