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AKTUELL

Regelungen zum Schulbetrieb

Schulordnung für alle Schulanlagen

Die Schule ist ein Ort der Begegnung. Gemeinsame Abmachungen und gegenseitige Rücksichtnahme sollen dazu beitragen, das Zusammenleben zu gestalten und ein optimales Lernumfeld zu schaffen.


Zugang und Zeit

Die Schüler*innen betreten die Schulhäuser morgens frühestens 10 Minuten vor Schulbeginn, nachmittags ab 13.20 Uhr; bei späterem Unterrichtsbeginn erst in der Pause. Nach Beendigung des Unterrichts verlassen die Schüler*innen die Schulhäuser innert 10 Minuten.


Unterricht

Während der Unterrichtszeit verhalten sich die Schüler*innen auch ausserhalb der Schulzimmer ruhig.


Schulzimmer

Nach dem Unterricht werden die Schulzimmer in Ordnung gebracht, die Fenster geschlossen, die Lichter gelöscht.


Pausen

Das Schulareal darf nur mit Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.


Fahrräder und Mofas

Fahrräder, Mofas und Scooter werden im Veloständer bei den zugewiesenen Nummern (in Bäriswil und Mattstetten gemäss Schulhausordnung) abgestellt. Die Schule haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen. Das Tragen des Velohelms ist obligatorisch. Die Velounterstände sind weder Spiel- noch Pausenplatz.


Mobiltelefone und andere elektronische Geräte

Im Schulhaus und in den Schulzimmern ist der Gebrauch von elektronischen Geräten wie Mobiltelefon, Smartwaches und anderen ICT-Geräten untersagt. In speziellen Fällen und für den Gebrauch im Unterricht können die Lehrpersonen die Benutzung des Mobiltelefons bewilligen.


Rauchen und Alkohol

Auf der gesamten Schulanlage ist für die Schüler*innen jeglicher Konsum von Tabakwaren, Alkohol und Drogen verboten.


Kleider

An unserer Schule tolerieren wir keine Kleidung mit menschenverachtenden, gewaltverherrlichenden oder sexistischen Botschaften.

Kleiderempfehlung der Schulen Grauholz


Gewalt

Physische und psychische Gewalt tolerieren wir nicht.
Das Mitnehmen von Waffen (auch Imitationen) ist verboten.


Sorgfaltspflicht

Auf dem Schulareal werden die Abfälle in die entsprechenden Abfallbehälter entsorgt.
Für Beschädigungen an Gebäuden, Mobiliar oder Eigentum Dritter haften die Schüler*innen oder deren Eltern. Vorkommnisse sind unverzüglich der Klassenlehrperson zu melden.


Durchsetzung

Die Lehrpersonen sind verpflichtet, die Schulordnung mit der Klasse zu besprechen und durchzusetzen. Verstösse gegen die Schulordnung werden geahndet.


Verantwortlichkeiten

Die Verantwortung liegt bei den Eltern,
  • wenn die Schüler*innen auf dem Schulareal eine Veranstaltung besuchen oder ihre Freizeit verbringen.
  • wenn sich die Schüler*innen auf dem Schulweg befinden.
  • wenn die Schüler*innen private Behandlungstermine (z. B. Arzt, Zahnarzt, Therapie) wahrnehmen.
  • ab zehn Minuten nach Schulschluss, wenn ein klares Ende des Unterrichtes angezeigt wurde.
Die Verantwortung liegt bei der Schule:
  • auf Ausflügen, in Lagern und bei obligatorischen Schulanlässen.
  • während des Unterrichts und der Pausen.
  • während stundenplanbedingter Zwischenstunden oder einzelner Ausfallstunden.
  • in der Tagesschule.